Mietrecht Voerde

Mietrecht Voerde

Wer sich aus finanziellen oder anderen Gründen kein Haus oder eine Eigentumswohnung kaufen möchte, greift auf Mietwohnungen zurück. Im Regelfall werden Vermieter und Mieter ein beiderseitiges Interesse an einem harmonischen Mietverhältnis haben. Sofern sich Probleme im Mietrecht anbahnen, ist es lohnenswert, auf die Hilfe eines erfahrenen Rechtsanwalts wie Herrn Bert Mölleken aus Voerde (Niederrhein) zurück zu greifen. Typische Tätigkeitsbereiche im Mietrecht sind u. a.:

  • Mietvertrag
  • Mieterhöhung / Mietminderung
  • Kündigung des Mietverhältnisses

Mietverhältnis auf Basis des Mietvertrags

Der Mietvertrag regelt gegenseitige Verpflichtungen für Mieter und Vermieter. Der Mieter ist verpflichtet, die für die Mietsache vereinbarte Miete zu zahlen. Der Vermieter hat dafür Sorge zu tragen, dass das Mietobjekt in einem vertraglich zugesicherten Zustand bleibt. Im Mietvertrag sollen zu Angaben zu finden sein über:

  • Den Zeitraum, den das Mietverhältnis andauern soll
  • Den zu entrichtenden Mietpreis
  • Die Mietsache (was wird vermietet?)
  • Sonstige Regelungen über Nebenkosten, Schönheitsreparaturen usw.

Grundsätzlich können Mietverträge mündlich geschlossen werden. Aus Gründen der Beweiskraft empfiehlt der in Voerde ansässige Rechtsanwalt Herr Mölleken jedoch die Schriftform.


Mieterhöhung und Mietminderung

Insbesondere die Themenbereiche Mieterhöhung und Mietminderung bilden häufige Streitpunkte im Mietrecht. Wann ist eine Erhöhung bzw. Minderung überhaupt rechtens? Prinzipiell müssen solche und ähnliche Fragen immer im Einzelfall geklärt werden. Grundsätzlich kann jedoch festgehalten werden: Der Vermieter darf eine Mieterhöhung dann vornehmen, wenn sie als Anpassung an den ortsüblichen Mietspiegel geschieht. Auf der anderen Seite kann der Mieter eine Mietminderung verlangen, wenn Wohnräume beispielsweise durch Schimmelbefall qualitative Einbußen erfahren und der Mieter nachweislich keine Schuld daran hat.


Kündigung des Mietverhältnisses

Sofern nicht durch regelkonformen Ablauf des Mietverhältnisses bedingt, ist eine Kündigung oftmals für den Mieter ein spürbarer Einschnitt, schließlich stellt die Mietwohnung seinen Lebensmittelpunkt dar. Die Rechte der Mieter sind in den vergangenen Jahren deutlich gestärkt worden, sodass sie sich im Regelfall über „böse Überraschungen“ keine Sorgen machen müssen. Ein häufig genannter Kündigungsgrund ist der Eigenbedarf. Meist soll dann einem Familienangehörigen des Vermieters der Wohnraum bereitgestellt werden (z. B. zur Pflege der kranken Eltern o. ä.). Sollten auch Sie als Mieter mit einer Mietkündigung konfrontiert worden sein, zögern Sie nicht, Kontakt zu Rechtsanwalt Mölleken aufzunehmen.


Gewerbliches Mietrecht

Sofern Räume für gewerbliche Zwecke genutzt werden sollen, findet das Gewerbliche Mietrecht Anwendung. Da im Gewerbemietrecht kein Schutzbedürfnis einer sozial schwächeren Mietpartei zu berücksichtigen ist, ergibt sich für beide Parteien eine deutlich größere Gestaltungsfreiheit der Verträge. Dennoch dürfen auch in einem Vertrag für gewerblich genutzte Mietflächen keine benachteiligenden Klauseln enthalten sein. Es ist daher sehr empfehlenswert, einen Gewerbemietrechtsvertrag durch den Voerder Rechtsanwalt Bert Mölleken prüfen zu lassen. Ein weiteres wichtiges Unterscheidungskriterium zu Wohnraummietverträgen ist, dass in gewerblichen Mietverträgen ein dem Wohnungsmietrecht vergleichbarer Kündigungsschutz nicht besteht.

 
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