Familienrecht Voerde

Familienrecht Voerde

Das Familienrecht stellt einen der Tätigkeitsschwerpunkte von Rechtsanwalt Bert Mölleken aus Voerde (Niederrhein) dar. Als Fachanwalt für Familienrecht verfügt Herr Mölleken über besondere theoretische wie auch praktische Kenntnisse auf diesem Rechtsgebiet. Typische familienrechtliche Angelegenheiten, die die Zuhilfenahme eines erfahrenen Rechtsanwalts erfordern sind mitunter:

  • Trennung und Scheidung
  • Unterhaltsansprüche
  • Vermögensauseinandersetzung
  • elterliche Sorge und Umgangsrecht

Trennung und Scheidung – Professionelle Hilfe vom Fachanwalt

Ein besonders nervenaufreibender Bereich des Familienrechts ist der von Trennung und Scheidung. Ein frisch vermähltes Paar denkt üblicherweise nicht direkt an eine Scheidung und so manche Ehe hält bis ins hohe Alter („bis das der Tod uns scheidet“). Doch häufig passiert es, dass die Ehepartner sich „auseinander leben“ und zumindest einer der Gatten sich die Scheidung wünscht. Kommt es zur Trennung, sind eine Vielzahl von Angelegenheiten zu regeln. Was geschieht mit der Ehewohnung, dem gemeinsamen Hausrat? Bei wem bleiben die Kinder? Müssen Kontovollmachten widerrufen werden? Als Fachanwalt für Familienrecht ist Herr Mölleken Ihr Ansprechpartner bei Trennung und Scheidung.


Unterhalt – Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen

Eines der Folgethemen nach einer Scheidung ist die Frage nach Unterhaltszahlungen. Welche Arten von Unterhalt gibt es und wann hat wer Unterhalt in welcher Höhe an wen zu zahlen? Der Kindesunterhalt spielt hierbei oft eine zentrale Rolle. Nicht selten gehen aus einer Ehe Kinder hervor, wobei dann im Falle einer Trennung einer der Ehegatten die Erziehung / Verpflegung übernimmt. Der andere hingegen hat Unterhaltszahlungen zu leisten. Hierbei kommt dann im allgemeinen die Düsseldorfer Tabelle zum Tragen. Rechtsanwalt Mölleken aus Voerde kümmert sich sowohl um die Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen, als auch um die Abwehr von unberechtigten Forderungen.


Vermögensauseinandersetzung

Die Vermögensauseinandersetzung befasst sich im Zuge einer Scheidung mit den Vermögen, die beiden Ehegatten gemeinsam gehören und deren Aufteilung. Ein gemeinsam erworbenes Eigenheim lässt sich beispielsweise nicht sinnvoll aufteilen. Es gilt daher die Frage zu klären: Wer verbleibt und wer zahlt wem den entsprechenden Betrag aus? Wichtig ist, dass die Ex-Ehegatten sich hierbei einigen können. Eine Vermögensauseinandersetzung gestaltet sich oft als schwierig, da es meist auch den Zugewinnausgleich (Ausgleich des Vermögens; nicht des Eigentums) zu berücksichtigen gilt. Gerne unterstützt Rechtsanwalt Mölleken sich scheidende oder geschiedene Ehegatten bei der Lösungsfindung.


Sorgerecht / Elterliche Sorge und Umgansgrecht

Der Themenkomplex des Sorgerechts und des Umgangsrechts wird insbesondere bei einer Trennung / Scheidung relevant. Sofern Kinder aus einer Ehe hervorgegangen sind, haben die Eltern diese Kinder angemessen zu betreuen, bis sie zumindest „auf eigenen Beinen stehen“ können. Soweit es möglich ist, sollten die Kinder zu beiden Elternteilen einen guten Kontakt behalten, vor allem dann wenn sie noch heranwachsen. Rechtsanwalt Bert Mölleken stellt hierbei immer das Kindeswohl in den Vordergrund und hilft bei der Findung sinnvoller Regelungen zu Elterlicher Sorge und dem Umgangsrecht.

 
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